Jurfin
Wir setzen auf Ihr Recht

 
 Unsere Leistungen


Finanzierungen, Ermittlungen und mehr

Wir finanzieren Rechtsfälle. Wir ermitteln in diesem Zusammenhang auch Sachverhalte und Beweise. Und wir beraten bei einer Erfolgsstrategie. In Einzelfällen übernehmen wir auch das Sichern und Eintreiben von Forderungen.


Aber wir ersetzen nicht Ihre anwaltliche Vertretung 

Hierfür wenden Sie sich an die Anwältin oder den Anwalt Ihres Vertrauens. Sollten Sie noch nicht anwaltlich vertreten sein, können wir Ihnen gern professionelle Suchdienste nennen. Ihre anwaltliche Vertretung ist unabhängig von uns und nur Ihnen als Mandanten verpflichtet. 

Daher arbeiten wir nicht mit bestimmten Kanzleien dauerhaft zusammen. 

Ausnahmen gelten nur dann, wenn wir eine Reihe von mehreren, aber sachlich und rechtlich sehr ähnlichen Fällen finanzieren. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen, insbesondere hinsichtlich des Informationsaustausches, können wir hier projektweise eine einzelne Kanzlei für ein solches Spezialgebiet wählen, wie z.B. derzeit die Kanzlei MATTIL Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus München für die Wirecard-Schadensersatzklagen sowie das Wirecard-Kapitalmusterverfahren. 

Seit der Gesetzesänderung im anwaltlichen Berufsrecht vom August 2022 sind wir allerdings auch berechtigt, mit unseren Anwälten Verfahren zu begleiten. Das findet jedoch nur in Ausnahmefällen statt, wo eine außergewöhnliche bei uns vorhandene Qualifikation gefordert ist. Das gilt aktuell wiederum für das Wirecard-Verfahren, wo Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt in den von uns finanzierten Fällen für den Themenbereich deliktische Haftung der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH aufgrund seiner Doppelqualifikation als Jurist und als Kriminalist mit Schwerpunkt Delikts- und Strafrecht auch als anwaltlicher Vertreter tätig ist.

Die anwaltliche Vertretung ist grundsätzlich Ihre freie Wahl. Wir bezahlen nur die Honorar-Rechnung.


Wir kümmern uns auch um Ihre Entlastung von unserem Anteil im Erfolgsfall

A propos Honorar: Es ist richtig, daß unser Gewinnanteil im Erfolgsfall aus dem Geld bezahlt wird, das die Gegenpartei am Ende zu leisten hat. Das ist die Gegenleistung dafür, daß wir mit unserem Geld Ihr Risiko übernehmen.

Aber es gibt rechtliche Ansatzpunkte, wenn man die Fälle von Anfang an entsprechend bearbeitet, daß unser Erfolgsanteil nicht aus der erstrittenen Summe, sondern vom Gegner zusätzlich separat zu leisten ist. Hierzu gibt es noch keine obergerichtliche Rechtsprechung, aber bereits qualifizierte juristische Arbeiten (Siebert-Reimer, Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Prozeßfinanzierung, Berlin 2017). 

In geeigneten Fällen werden wir deshalb versuchen, diese Entlastung für Sie durchzusetzen. Das bedeutet: Wenn Sie eine Million Euro einklagen und gewinnen, erhalten Sie auch komplett diesen Betrag. Der Gegner muß dann  unseren vereinbarten Gewinnanteil (bei einer Beteiligung von 25% z.B. wären das 250.000 €) an uns zusätzlich zahlen. Sie haben dann damit nichts zu tun. 



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