Jurfin
Wir setzen auf Ihr Recht

Jurfin Prozeßfinanzierungen

Spezialisiert insbesondere auf Fälle 

im Erbrecht und im Schadensersatzrecht (Deliktsrecht)


Wir finanzieren Ihr Recht: JURFIN - YOURWIN

 


Telefon:  04172 988 255-1  (Mo-Fr 14-18 Uhr oder nach Vereinbarung)

Erstkontakt bitte bevorzugt über unsere E-Mail:  info@jurfin.de 

Zu unseren Finanzierungen in Sachen "Wirecard" siehe unter "Aktuelles"


Hinweis in eigener Sache:

Aufgrund hoher Nachfrage mit aufwendiger Begleitung laufender Fälle sowie zugleich begrenzten Kapazitäten beim qualifizierten Personal nehmen wir derzeit Anfragen für weitere Finanzierungen nur noch in besonderen Ausnahmefällen entgegen. Wir bitten um Verständnis.

 


 



Wir setzen auf Ihr Recht

Jurfin übernimmt für Sie das finanzielle Risiko einer Rechtsverfolgung. Vor Gericht und in anderen Rechtsverfahren. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Sachen. Und auch davon abhängig, ob man sich gute Anwälte und teure Prozesse leisten kann. Mit uns brauchen Sie auf Ihr gutes Recht nicht zu verzichten. Wir bringen Sie auf Augenhöhe mit der Gegenpartei. 

Informationen zu den Fällen, die wir übernehmen, folgen unten auf dieser Seite. Schwerpunkt unserer Angebote sind Finanzierungen in Erbfällen. Wir sind aber auch in anderen Bereichen tätig, so etwa im Schadensersatzrecht (Deliktsrecht), z.B. in Fällen von Wirtschaftskriminalität. Für eilige Leser: Bitte einfach nach unten an das Ende des Textes, über den Logos, scrollen. 


JURFIN - YOURWIN: Wir arbeiten für Ihren Gewinn

Wir übernehmen im Rahmen der Finanzierungszusage alle Kosten der Rechtsverfolgung. Die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung, die Gerichtskosten, die Kosten für Ermittlungen, Gutachten und sonstige Beweise, und im Fall des Unterliegens auch die zu ersetzenden Kosten der Gegenpartei. Komplett. Für Sie ein Rundum-Sorglos-Paket, bei dem Sie nur gewinnen können. Daher unser Slogan: JURFIN - YOURWIN. Nur im Erfolgsfall erhalten wir einen je nach Fall einzeln vorher fest ausgehandelten Anteil am erzielten Gewinn. Dieser richtet sich nach Aufwand und Risiko und beträgt maximal ein Drittel (33,3%).


Paßgenaue Leistungen

Wir arbeiten "von Hand", speziell in jedem Fall nach Maß, nicht nach Schablone. Das bedeutet auch ein individuelles Finanzierungskonzept. Im Regelfall ist unsere Kostendeckung ein Gesamtpaket - wir tragen alle Verfahrenskosten. Aber wir verhandeln im Einzelfall auf Wunsch auch die Übernahme nur einzelner, bestimmter Positionen oder nur bis zu bestimmten Summen oder Kostenanteilen. Dafür liegt dann unser Gewinnanteil im Erfolgsfall entsprechend niedriger. Diese Konstellation ist nicht typisch, aber wir bieten sie auf Nachfrage in geeigneten Fällen auch gern an. 


Wer wir sind 

  Wir sind ein kleines Team mit großer Erfahrung: Als Anwälte und als Unternehmer, über Jahrzehnte. Und wir haben in der Praxis immer wieder gesehen: Viele Fälle gehen unnötig verloren oder können erst überhaupt nicht vorgebracht werden, weil es dem Mandanten an Geld hierfür fehlt. 

Bedürftige bekommen staatliche Prozeßkostenhilfe. Vermögende können sich praktisch jedes Verfahren selbst leisten. Aber für den Normalbürger, die Mittelschicht, oder auch für kleinere Unternehmen und Selbständige sind Prozesse mit höheren Streitwerten wirtschaftlich oft nicht tragbar. Wir finden: Das ist eine rechtsstaatliche Lücke. Gleichwertiger Zugang zum Recht darf nicht von der persönlichen Kassenlage abhängen. Deshalb sehen wir unsere Tätigkeit auch als Erfüllung einer gesellschaftlichen Aufgabe.


Worin wir unsere Aufgabe als Risikopartner sehen

Wir übernehmen Risiko. Das nehmen wir wörtlich. Wenn Ihr Anwalt von sich sagen kann, eine Erfolgsrate von 90% zu haben, ist das sehr gut für Sie. Wenn ein Prozeßfinanzierer hingegen damit wirbt, daß die von ihm unterstützten Fälle zu 90% gewonnen werden, ist das für viele Betroffeneeher nicht vorteilhaft. Es heißt nämlich, daß dort offenbar nur das unterstützt wird, was sich eigentlich von selbst gewinnt und wofür Sie doch nicht wirklich eine Risikobeteiligung benötigen. Wo es schwierig wird zu gewinnen, sind Sie allein. 

Wir übernehmen deshalb auch Fälle mit offenem Ausgang, wenn wir davon überzeugt sind, daß eine realistische, vernünftig begründbare Chance auf Erfolg besteht, und wenn eine Rechtsverfolgung wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch ein Restrisiko schreckt uns dann nicht ab. 

Deshalb arbeiten wir auch durchgehend von Hand. Bei uns gibt es keine Massenabfertigung. Keine Formulare. Keine einheitlichen Internet-Masken. Keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kein Kleingedrucktes. Wir prüfen, verhandeln, vereinbaren und bearbeiten jeden Fall individuell und maßgeschneidert. 


Warum wir auch Ermittler sind 

Wir ersetzen keinen anwaltlichen Vertreter. Aber wir arbeiten mit ihm zusammen an einer Gesamtstrategie, für Ihr Recht. Wir sind als geprüftes und registriertes Unternehmen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) auch befugt, uns im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen zur Beitreibung von Forderungen auch hinsichtlich  unseres juristischen Sachverstandes an rechtlichen Erörterungen mit Ihrem anwaltlichen Vertreter zu beteiligen. 

Aber unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht auf Geld und Paragraphen. Wir ermitteln zudem Sachverhalte und gerichtsfeste Beweise. Damit erhöhen wir Ihre Erfolgschancen. Gerade in Erbfällen ist das oft besonders wichtig. Unser Team verfügt im Unternehmen und bei den externen Beratern über langjährige Erfahrung in professioneller Recherche sowie profunde naturwissenschaftlich-technische Kenntnisse. Wir bauen Ihren Fall auch auf, wenn Sie nur Indizien für einen Verdacht haben. Und machen die Sache "rund", wenn wir bei der Recherche Belege finden.


Welche Unterlagen benötigen wir?

Hinweise für die Darstellung eines Falles und das Einreichen von Unterlagen, um einen Fall für eine Finanzierung prüfen zu lassen, finden Sie in der Rubrik "Für Anwälte". 


Steigen wir auch in bereits laufende Fälle ein?

Ja, wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.


Wo wir tätig werden

Wir übernehmen Fälle aus dem Erbrecht, aber auch aus Schadensersatz und anderen Rechtsgebieten, die geldwerte Ansprüche gegen zahlungsfähige Gegenparteien betreffen, die eine vernünftige Erfolgschance haben und die für durchschnittliche Mandanten nicht privat finanzierbar sind. Das betrifft überwiegend Streitwerte ab 500.000 €, in geeigneten Ausnahmefällen aber auch schon ab etwa 100.000 €. Sprechen Sie uns an. Unsere Vorprüfungen sind kostenfrei, einschließlich eventueller Ermittlungen. Wir werden auch grenzüberschreitend tätig, insbesondere in Österreich und in der Schweiz (andere Länder auf Anfrage).


Besondere thematische Schwerpunkte sind:

Erbstreitigkeiten und Trennungsregelungen über größere Vermögen

Deliktsrechtliche Ansprüche aus Wirtschaftskriminalität (z.B. Betrug, Untreue, Bilanzfälschung)

Ansprüche gegen Versicherungen

Fälle aus Arzt-, Anwalts- und Produkthaftung 

Ansprüche insbesondere von Selbständigen und mittelständischen Unternehmen aus Geistigem Eigentum

Staatshaftung in größeren Fällen


Gewerbliche Schutzrechte


Urheberrecht


Erbrecht


Schadensersatz

Versicherungsrecht

Staatshaftung



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