Wir übernehmen Fälle aus dem Erbrecht, aber auch aus Schadensersatz und aus allen Rechtsgebieten, die geldwerte Ansprüche gegen zahlungsfähige Gegenparteien betreffen, die eine vernünftige Erfolgschance haben und die für durchschnittliche Mandanten nicht privat finanzierbar sind. Das betrifft überwiegend Streitwerte ab 500.000 €, in geeigneten Ausnahmefällen aber auch schon ab etwa 100.000 €. Sprechen Sie uns an. Unsere Vorprüfungen sind kostenfrei.
Besondere Schwerpunkte sind:
Erbstreitigkeiten (und Trennungsansprüche) über größere Vermögen
Wurden Sie überraschend enterbt? Oder hat jemand einen Verstorbenen kurz vor seinem Tod zu einem neuen Testament mit unlauteren Mitteln zu Ihrem Nachteil überredet oder gedrängt? Haben Sie den Verdacht einer Testamentsfälschung? Oder befürchten Sie, daß Ihnen als Pflichtteilsberechtigtem Vermögenswerte verschwiegen oder manipuliert berechnet werden? Oder haben Sie Grund zur Annahme, daß der Erblasser überhaupt nicht mehr in der Lage war, ein gültiges Testament zu Gunsten Dritter zu errichten, das Sie benachteiligt?
Und Sie können Ihrem Verdacht nicht nachgehen, weil das Verfahren für Sie zu teuer wäre und Sie sich es nicht leisten können, Zehntausende von Euro an Kosten vorzuschießen und das Geld bei ungünstigem Ausgang vielleicht komplett zu verlieren?
Dann finden Sie in uns einen Partner, der Ihrem Fall nachgeht, recherchiert und prüft. Für Sie außer unserer Beteiligung im Erfolgsfall völlig ohne Kosten und Risiko. Unser medizinischer Gutachter prüft Fragen der Testierfähigkeit, und wir ermitteln die Umstände der Errichtung von Testamenten. Mit Recherche-Partnern finden wir verstecktes Vermögen z.B. in Pflichtteilsfällen.
Aber selbstverständlich übernehmen wir auch "ausermittelte" Fälle, in denen einfach das finanzielle Risiko der Prozeßführung für Sie allein zu hoch erscheint.
Wir übernehmen in geeigneten Fällen auch die Finanzierung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus Scheidung und Trennungsvereinbarungen, wenn es sich um entsprechende Werte handelt. Auch hier können unterstützende Ermittlungen zur Feststellung des Sachverhaltes zum Leistungspaket gehören.
Schadensersatz für Betroffene von Wirtschaftskriminalität
Ein Thema, das trotz aller vollmundiger Versprechungen der Politik und trotz immer neuen und oft ausufernden, aber nicht praxistauglichen Gesetzen aktueller denn je ist: Wirtschaftskriminalität. Der Fall "Wirecard" beweist es. Jurfin hat sich hier - soweit uns bekannt - als erster deutscher Prozeßkostenfinanzierer schon unmittelbar nach der Insolvenz der Wirecard AG an einer Reihe von vollfinanzierten Einzelklagen in Schadensersatzverfahren (gegen die Ernst und Young Wirtschaftsprüfungs GmbH) beteiligt.
Näheres zum Fall Wirecard finden Sie unter der Rubrik "Aktuelles".
Andere "klassische" Finanzierungsprojekte betreffen z.B. Gesellschafter, die aus einer wertvollen Gesellschaft gedrängt und damit quasi enteignet wurden, mit erpresserischen Methoden feindlicher Übernahme oder durch Manipulationen, z.B. Insolvenzverursachung mit fingierten Daten. Wir werden auch weiterhin in diesem Bereich Opfer von Wirtschaftsverbrechen in geeigneten Fällen bei der Verfolgung von Ansprüchen zur Kompensation von Verlusten und Schäden durch Übernahme von Verfahrenskosten unterstützen.
Ansprüche gegen Versicherungen, Fälle aus Arzt- und Produkthaftung, Staatshaftung in größeren Fällen
Sie haben größere Ansprüche gegen eine Versicherung? Unfälle mit Großschaden? Betriebsausfälle mit massivem Umsatzverlust? Umfassende Ansprüche aus Renten- oder Lebensversicherungen? Und die Versicherung verschleppt, vertröstet, mauert, findet mehr Ausreden als im Lexikon stehen, aber zahlen tut sie nichts oder nur wenig?
Oder Sie wurden durch ein Produkt schwer verletzt, Sie wurden nachlässig falsch medizinisch behandelt oder fehlerhaft versorgt, sind vielleicht berufsunfähig, und haben Schmerzensgeldansprüche, aber niemand will verantwortlich sein? Oder der Staat vernichtet mit rechtswidrigen Anordnungen Ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage?
Auch dann sollten Sie uns ansprechen, um zu prüfen, ob wir Ihnen ein gutes Angebot einer Risikofinanzierung für eine Rechtsverfolgung machen können.
Ansprüche insbesondere von Selbständigen und mittelständischen Unternehmen aus Geistigem Eigentum
Sie haben eine Erfindung gemacht, aber ein Großunternehmen verletzt dreist Ihr Patent oder Gebrauchsmuster? Oder hat die Idee gleich ganz geklaut und für sich angemeldet? Ein Raubkopierer wird reich von Ihrer kreativen Arbeit, bedroht Ihre wirtschaftliche Existenz und schert sich nicht um Ihre Urheberrechte - egal ob für Kunst, Kunsthandwerk oder Programme? Ein Konzern beutet frech Ihre Namensrechte, Ihre Marken, Ihre pfiffigen Werbesprüche aus und meint, das könne er alles gefahrlos kostenfrei nutzen, weil Sie ja nur ein kleiner Familienbetrieb sind?
Und Sie müssen sich fragen: Wie kann ich mit einer Gegenpartei, die teure Spezialanwälte bezahlt, eine Rechtsabteilung und eine große Kriegskasse hat, mithalten und meine Rechte verteidigen - oder zumindest Entschädigung bekommen?
Dann ist es Zeit, uns zu kontaktieren, was wir Ihnen anbieten können, damit Sie nicht nur deshalb klein beigeben müssen, weil Sie als David gegen Goliath stehen. Wir liefern vielleicht die Schleuder, die Sie zum Sieg brauchen!
Unsere Förderprojekte finden Sie in der Rubrik "Tiere und Umwelt" im Menü
Wir setzen auf Ihr Recht