Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise in der Rubrik "Aktuelles"
Wie Sie einen Fall für eine Prüfung zur Finanzierung vorstellen
Gern können Sie mit uns vorab Kontakt per Telefon oder unverbindlich per Mail aufnehmen, um allgemeine Fragen zu klären. Insbesondere prüfen wir vorab anhand der Daten der Streitparteien und der möglichen Zeugen oder sonstigen Drittbeteiligten, ob bei uns ein Interessenkonflikt vorliegen kann. Ferner können Sie eine Vertraulichkeitserklärung erhalten. Umgekehrt bestätigen Sie, daß der Fall nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig dargestellt wird.
Unterlagen und Dokumente
Für eine Vorprüfung benötigen wir in der Regel Folgendes:
1. Präzise Zusammenfassung des Anspruches, am besten in Form der beabsichtigten Klageanträge
2. Klageziel mit gesetzlichen Anspruchsgrundlagen
3. Kurze (!) Übersicht über den Sachverhalt (etwa entsprechend zwei Seiten DIN A4 Text im Ausdruck)
4. Offene rechtserhebliche Fragen, für die Beweismittel beigebracht werden müssen, in Listenform
5. Wesentliche Belegdokumente (z.B. im Erbrecht Testamente, Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis, Vermögensverzeichnis)
6. Nachweis der Veranlassung der Rechtsverfolgung (z.B. Ablehnungsschreiben der Gegenseite)
Bevorzugt nehmen wir Dokumentationen per E-Mail mit gescannten Anlagen entgegen. Dies dient der Beschleunigung der Prüfung. Bei Übermittlung per Brief nehmen wir ausschließlich Kopien an, die nach dem Ende unserer Tätigkeit sofort vernichtet werden können. Die Originale verbleiben immer bei Ihnen. Ausnahmen können im Einzelfall gelten, wenn wir die Begutachtung z.B. der Echtheit eines Dokumentes vermitteln oder sonst betreuen.
Kommt ein Fall nach der Vorprüfung in Betracht, werden wir regelmäßig die gesamten relevanten Unterlagen anfordern. Sie räumen uns gleichzeitig das Recht ein, geeignete Recherchemaßnahmen unter Verwendung dieser Unterlagen einzuleiten, um die Darstellung vorab kursorisch zu überprüfen und eventuell schon weitere Informationen und Beweismittel zu erhalten. Diese Tätigkeit ist für Sie kostenfrei.
Übernimmt Jurfin auch die Finanzierung bereits laufender Fälle?
Einfache Antwort: Ja, wenn die sonstigen allgemeinen Bedingungen erfüllt sind.
Wie geht es weiter?
Halten wir den Fall für eine Finanzierung durch uns für geeignet, unterbreiten wir einen individuellen Rahmen über den vorgeschlagenen Leistungsumfang und die Gewinnbeteiligung sowie die einzelnen Konditionen der Durchführung. Wenn dieser Vorschlag (rechtlich eine "invitatio ad offerendum") von Ihrem Mandanten verbindlich unterschrieben wird, entscheiden wir (ggf. nach weiteren Ermittlungen) endgültig über die Annahme eines Finanzierungsvertrages.
Nach Vertragsschluß erbringen wir die Finanzierungsleistungen. Dabei begleiten wir regelmäßig die Prozeßstrategie und werden uns weiterhin vorrangig um Sachverhaltsermittlungen und Beweismittel kümmern, insbesondere auch in Reaktion auf vorgelegte Beweise der Gegenseite.
Ferner befassen wir uns auch mit der Forderungssicherung, ggf. mit einem Inkasso.
Wann sollten Sie sich melden?
Bitte beachten Sie: Unsere Prüfungen können sehr umfangreich und aufwendig sein. Außerdem haben wir eine schlanke Verwaltung - sonst könnten wir vor lauter Kosten auch nur wie andere die sich selbst quasi gewinnenden Fälle finanzieren und kein echtes Risiko mittragen. Daher benötigen wir zur Prüfung Zeit. Eine Ansprache unmittelbar vor einer Verjährungsfrist ist daher nicht sinnvoll. Sie sollten je nach Komplexität des Falles mindestens mehrere Wochen bis einige Monate Vorlauf einplanen.
Wir setzen auf Ihr Recht